Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.